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Unsere Satzung besagte, dass wir Mitglieder nur aufnehmen können, wenn diese vorher einen schriftlichen Antrag beim Vorstand gestellt haben. Danach begann für
diese Anwärter das “Probejahr”. Die Anwärter wurden den Mitgliedern in allen Belangen gleichgestellt. So konnten sich die Anwärter ein Bild von unserem Verein verschaffen, das gleiche gilt auch für den Verein.
Es kam schon oft vor, dass über Karneval Anträge von Interessenten gestellt wurden und wir sie danach nie wieder gesehen haben. Da wir aber aktive Mitglieder wollen und wollten, hatte sich dieses System bewährt. Auf
vereinsinternen Veranstaltungen haben wir nicht selten eine Beteiligung von über 60 %. Alle aktiven Anwärter wurden in der Regel auf unserer Generalversummlung, die meistens ca. 6 Wochen nach Karneval stattfindet, durch die
anwesenden Mitglieder aufgenommen und im Verein begrüßt. Seit dem Jahre 2010 entscheidet allein der Vorstand vor der Generalversammlung oder der Mitgliederversammlung über die Aufnahme des neuen Mitglieds im den Verein. Das
Probejahr wurde aus der Satzung gestrichen.
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